Kompetenzteam Arbeitsrecht Halle

Anwälte für Arbeitsrecht in Halle (Saale)

Unsere Anwälte im Kompetenzteam Arbeitsrecht Halle sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und Rechtsanwälte

Wir vertreten Sie in sämtlichen Belangen des Arbeitsrechts sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Die Anwälte im Kompetenzteam Arbeitsrecht sind Fachanwälte für Arbeitsrecht und Rechtsanwälte. Als Fachanwälte für Arbeitsrecht verfügen wir über eine langjährige praktische Berufserfahrung auf allen Gebieten des Arbeitsrechts. Profitieren auch Sie vom Know-how unserer Spezialisten. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf und wir garantieren eine schnelle persönliche telefonische Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht. Daneben bieten wir eine 24h Online Terminvereinbarung. Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei der Verhandlung von Abfindungen und Aufhebungsverträgen oder bei einer unberechtigten Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Mit unseren Experten verhandeln Sie mit der Gegenseite immer auf Augenhöhe. Eine schnelle und unkomplizierte Kontaktaufnahme ist jederzeit über unsere Festnetznummer:
0345/ 96 39 73 90 möglich. Wir geben Ihnen eine erste Rückmeldung schon innerhalb weniger Minuten.

Hendrik Engelmann

Hendrik Engelmann​
Ausbildung und beruflicher Werdegang
  • geboren in Leipzig
  • Studium der Rechtswissenschaften
  • Erstes Juristisches Staatsexamen
  • Referendariat und Zweites Juristisches Staatsexamen
  • seit 1999 zugelassener Rechtsanwalt
  • Fachanwalt für Arbeitsrecht

Andreas Diekmann

Andreas Diekmann
Ausbildung und beruflicher Werdegang
  • geboren in der Hansestadt Hamburg
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg
  • Erstes Juristisches Staatsexamen in Hamburg
  • Referendariat und Zweites Juristisches Staatsexamen am OLG Naumburg

Erik Pfotenhauer

Erik Pfotenhauer
Ausbildung und beruflicher Werdegang
  • geboren in Nordhausen
  • Studium der Rechtswissenschaften an der „Friedrich Schiller Universität“ Jena
  • Erstes Juristisches
  • Staatsexamen Referendariat und Zweites Juristisches Staatsexamen
  • seit 2009 zugelassener Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht

Natalia Engelmann

Natalia Engelmann
Ausbildung und beruflicher Werdegang
  • Geboren in Dresden
  • Studium der Rechtswissenschaften
  • Erstes Juristisches Staatsexamen
  • Referendariat und Zweites Juristisches Staatsexamen
    (Wahlstation: St. Petersburg)
  • seit 2003 Assessorin

Was bedeutet Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ wird von den regionalen Rechtsanwaltskammern nach der jeweiligen Fachanwaltsordnung verliehen. Zuvor wird vom Fachanwaltsausschuss der jeweiligen Rechtsanwaltskammer intensiv nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Verfahren geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Rechtsanwalt muss nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich über das hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung als Rechtsanwalt und die praktischen Erfahrungen im Beruf vermittelt wird. Bevor die Verleihung eines Fachanwaltstitels beantragt werden kann, muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachanwaltskurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Aus den Zeugnissen des Veranstalters muss hervorgehen, dass der Lehrgang die Voraussetzungen des § 4 FAO erfüllt hat. Insgesamt dürfen auf die bestandenen Klausuren nicht weniger als fünfzehn Zeitstunden verwandt worden sein. Außerdem muss der Rechtsanwalt mindestens 100 bearbeitete Fälle aus verschiedenen Gebieten im jeweiligen Fachgebiet nachweisen. Diese Fälle müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung bearbeitet worden sein (§ 5 Abs. 1 Satz 1 FAO). Daneben hat der Fachanwalt jedes Jahr gegenüber der jeweiligen Rechtsanwaltskammer eine Fortbildung nach Art und Umfang des § 15 FAO nachzuweisen.

Fristen im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht spielen Fristen eine entscheidende Rolle. Ob Kündigung, Abmahnung, Arbeitszeugnis oder Lohnforderung – in nahezu allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten müssen bestimmte gesetzliche oder vertragliche Fristen eingehalten werden. Wer diese Fristen versäumt, riskiert, dass Ansprüche unwiderruflich verloren gehen.

Ein typisches Beispiel: Nach Erhalt einer Kündigung bleibt in der Regel nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in den meisten Fällen als wirksam – unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war oder nicht.

Auch bei anderen arbeitsrechtlichen Themen – etwa Abmahnungen, Befristungen, Urlaubsansprüchen oder Lohnforderungen – gelten strenge zeitliche Vorgaben.

Deshalb ist es besonders wichtig, schnell zu handeln. Unser erfahrenes Anwaltsteam prüft Ihre Situation, berechnet relevante Fristen und sorgt dafür, dass Sie keine rechtlichen Nachteile erleiden.

Warten Sie nicht – kontaktieren Sie uns am besten sofort, sobald Sie ein arbeitsrechtliches Problem bemerken. Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte rechtzeitig und wirksam zu sichern.