Kündigung erhalten?
Anwalt für Arbeitsrecht in Halle
Kündigung erhalten? Kündigung droht?
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist für Arbeitnehmer ein belastendes Erlebnis. Es hat unmittelbare emotionale und wirtschaftliche Folgen. Haben Sie eine Kündigung erhalten oder droht Ihnen eine Kündigung, dann lassen Sie sich in jedem Fall von einem Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten. Die meisten Kündigungen sind unwirksam. Allerdings ist gerade bei Kündigungen aufgrund kurzer Fristen schnelle Beratung durch einen Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht erforderlich. Gegen die Kündigung muss grundsätzlich innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden. Andernfalls wird eine an sich unwirksame Kündigung trotzdem wirksam!
Die Kündigung als einseitige Willenserklärung des Arbeitgebers stellt für den Arbeitnehmer* in der Regel das wohl einschneidenste Ereignis innerhalb des Arbeitsverhältnisses dar. Für den Arbeitnehmer hat dies häufig existenzielle Auswirkungen in allen Lebensbereichen. Umso wichtiger ist es, im Fall einer Kündigung optimal rechtlich beraten zu sein. Deswegen empfiehlt sich anwaltliche Beratung und Hilfe.
Bei Erhalt der Kündigung sollte der Arbeitnehmer wie folgt vorgehen:
- kostenlose telefonische Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
- kostenlose Erstberatung nach Terminvereinbarung
- Prüfung des Kündigungsschreibens und der Kündigungsgründe
- qualifizierte, persönliche Erörterung der Erfolgsaussichten der Rechtsverteidigung
- Transparente Aufklärung über Anwaltskosten, Abwägung des wirtschaftlichen Risikos
- ggf. Erhebung einer Kündigungsschutzklage durch einen Anwalt
Generell ist Eile geboten! Die Klagefrist der Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens.
* Die Verwendung des Begriffs Arbeitnehmer erfolgt geschlechtsneutral und gilt für Frauen, Männer, trans* und inter* Personen gleichermaßen.