
Arbeitszeugnis
Bessere Bewerbungschancen durch gutes Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis hat in der beruflichen Praxis einen erheblichen Einfluss auf die Bewerbungschancen des Arbeitnehmers* und damit auf dessen Werdegang. Vor diesem Hintergrund kann der Anspruch des Arbeitnehmers auf Erhalt eines aus Sicht des späteren Arbeitgebers positiven Zeugnisses wesentlich für dessen berufliche Entwicklung sein.
Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Arten von Zeugnissen. Zu nennen sind vor allem das Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und das Zwischenzeugnis, welches während des laufenden Arbeitsverhältnisses mit der Beurteilung der bisherigen Leistungen ausgestellt wird.
Innerhalb der genannten Zeugnisarten wird weiter zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis unterschieden. Während das einfache Zeugnis lediglich die Art und Dauer der Tätigkeit beschreibt, finden sich in dem qualifizierten Zeugnis zusätzlich auch Angaben zur Leistung und Führung des Arbeitnehmers sowie dessen Beurteilung (Note). Mit der Erteilung eines einfachen Zeugnisses muss sich der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht zufriedengeben.
Im Hinblick auf die für den Arbeitnehmer wegen einer späteren Bewerbung besonders relevante Frage der zutreffenden Bewertung seiner Leistung und Führung, haben sich in der Praxis typische Beurteilungsformulierungen herausgebildet, die vom Laien kaum überblickt werden können. Deshalb empfehlen wir eine anwaltliche Prüfung.
Bei Erhalt eines Zeugnisentwurfs und bestehenden Bedenken sollte der Arbeitnehmer wie folgt vorgehen:
- kostenlose telefonische Ersteinschätzung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Prüfung des Bestehens eines Zeugnisberichtigungsanspruchs
- qualifizierte, persönliche Betreuung im außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren (Klage)
* Die Verwendung des Begriffs Arbeitnehmer erfolgt geschlechtsneutral und gilt für Frauen, Männer, trans* und inter* Personen gleichermaßen.