Insolvenz des Arbeitgebers: Ihre Rechte als Arbeitnehmer
In der Insolvenz des Arbeitgebers richtig verhalten
Die wirtschaftliche Krise bzw. Insolvenz des Arbeitgebers birgt für den Arbeitnehmer* erhebliche Unsicherheiten und Risiken. Deshalb ist es wichtig, sich in der Insolvenz des Arbeitgebers richtig zu verhalten. Oftmals sind die Aussichten auf eine Fortführung des Unternehmens und damit eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers unsicher. Flöther und Wissing Insolvenzverwaltung sind eine der führenden Kanzleien im Insolvenzrecht.
Die Insolvenz des Unternehmens hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse. Im Zuge der Insolvenz müssen sich Arbeitnehmer insbesondere mit folgenden Themen auseinandersetzen:
1. Unternehmenskrise Stundung/Teilverzicht in Bezug auf Lohn
Wir als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht im Insolvenzrecht in Halle stehen Ihnen diesbezüglich jederzeit gerne mit einer ausführlichen Beratung zur Seite.
* Die Verwendung des Begriffs Arbeitnehmer erfolgt geschlechtsneutral und gilt für Frauen, Männer, trans* und inter* Personen gleichermaßen.
Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens wird versucht, den Betrieb ganz oder teilweise im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf einen Erwerber zu übertragen. Ziel ist es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Dies kann im Ergebnis zu einem Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang führen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines rechtsgeschäftlichen Betriebsvorgangs sind in § 613 a BGB geregelt.
Wir als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht im Insolvenzrecht in Halle stehen Ihnen diesbezüglich jederzeit gerne mit einer ausführlichen Beratung zur Seite.
* Die Verwendung des Begriffs Arbeitnehmer erfolgt geschlechtsneutral und gilt für Frauen, Männer, trans* und inter* Personen gleichermaßen.
Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens wird versucht, den Betrieb ganz oder teilweise im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf einen Erwerber zu übertragen. Ziel ist es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Dies kann im Ergebnis zu einem Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang führen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines rechtsgeschäftlichen Betriebsvorgangs sind in § 613 a BGB geregelt.
d) Insolvenzfreistellungen und Kündigungen
Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens wird versucht, den Betrieb ganz oder teilweise im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf einen Erwerber zu übertragen. Ziel ist es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Dies kann im Ergebnis zu einem Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang führen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines rechtsgeschäftlichen Betriebsvorgangs sind in § 613 a BGB geregelt.
Wir als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht im Insolvenzrecht in Halle stehen Ihnen diesbezüglich jederzeit gerne mit einer ausführlichen Beratung zur Seite.
* Die Verwendung des Begriffs Arbeitnehmer erfolgt geschlechtsneutral und gilt für Frauen, Männer, trans* und inter* Personen gleichermaßen.
Die betriebliche Altersversorgung (baV) ist geregelt im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers stellt sich die Frage, wie diese Ansprüche abgesichert sind. Grundsätzlich existiert für jede Form der betrieblichen Altersvorsorge (baV) eine eigene Insolvenzsicherung. Hier bedarf es einer Einzelfallprüfung.
c) Betriebsübergang
Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens wird versucht, den Betrieb ganz oder teilweise im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf einen Erwerber zu übertragen. Ziel ist es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Dies kann im Ergebnis zu einem Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang führen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines rechtsgeschäftlichen Betriebsvorgangs sind in § 613 a BGB geregelt.
d) Insolvenzfreistellungen und Kündigungen
Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens wird versucht, den Betrieb ganz oder teilweise im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf einen Erwerber zu übertragen. Ziel ist es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Dies kann im Ergebnis zu einem Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang führen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines rechtsgeschäftlichen Betriebsvorgangs sind in § 613 a BGB geregelt.
Wir als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht im Insolvenzrecht in Halle stehen Ihnen diesbezüglich jederzeit gerne mit einer ausführlichen Beratung zur Seite.
* Die Verwendung des Begriffs Arbeitnehmer erfolgt geschlechtsneutral und gilt für Frauen, Männer, trans* und inter* Personen gleichermaßen.
Arbeitnehmer müssen Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren auf Entgelt, Abfindungen, Urlaub, Überstunden, Mutterschaftsgeld etc. geltend machen. Allerdings werden diese Ansprüche im Insolvenzverfahren nach einer insolvenzrechtlichen Rangfolge eingeordnet bzw. bewertet. Entscheidend ist dabei, welchem Zeitraum die Ansprüche zuzuordnen sind. Die Materie ist komplex und schwierig.
b) Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung (baV) ist geregelt im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers stellt sich die Frage, wie diese Ansprüche abgesichert sind. Grundsätzlich existiert für jede Form der betrieblichen Altersvorsorge (baV) eine eigene Insolvenzsicherung. Hier bedarf es einer Einzelfallprüfung.
c) Betriebsübergang
Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens wird versucht, den Betrieb ganz oder teilweise im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf einen Erwerber zu übertragen. Ziel ist es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Dies kann im Ergebnis zu einem Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang führen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines rechtsgeschäftlichen Betriebsvorgangs sind in § 613 a BGB geregelt.
d) Insolvenzfreistellungen und Kündigungen
Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens wird versucht, den Betrieb ganz oder teilweise im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf einen Erwerber zu übertragen. Ziel ist es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Dies kann im Ergebnis zu einem Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang führen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines rechtsgeschäftlichen Betriebsvorgangs sind in § 613 a BGB geregelt.
Wir als spezialisierte Anwälte für Arbeitsrecht im Insolvenzrecht in Halle stehen Ihnen diesbezüglich jederzeit gerne mit einer ausführlichen Beratung zur Seite.
* Die Verwendung des Begriffs Arbeitnehmer erfolgt geschlechtsneutral und gilt für Frauen, Männer, trans* und inter* Personen gleichermaßen.
Welche Handlungsalternativen habe ich, wenn mein Arbeitgeber eine Stundung des Lohnes verlangt bzw. einen Teilverzicht.
a) Forderungen
Arbeitnehmer müssen Ihre Ansprüche im Insolvenzverfahren auf Entgelt, Abfindungen, Urlaub, Überstunden, Mutterschaftsgeld etc. geltend machen. Allerdings werden diese Ansprüche im Insolvenzverfahren nach einer insolvenzrechtlichen Rangfolge eingeordnet bzw. bewertet. Entscheidend ist dabei, welchem Zeitraum die Ansprüche zuzuordnen sind. Die Materie ist komplex und schwierig.
b) Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersversorgung (baV) ist geregelt im Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG). Im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers stellt sich die Frage, wie diese Ansprüche abgesichert sind. Grundsätzlich existiert für jede Form der betrieblichen Altersvorsorge (baV) eine eigene Insolvenzsicherung. Hier bedarf es einer Einzelfallprüfung.
c) Betriebsübergang
Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens wird versucht, den Betrieb ganz oder teilweise im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf einen Erwerber zu übertragen. Ziel ist es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Dies kann im Ergebnis zu einem Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang führen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines rechtsgeschäftlichen Betriebsvorgangs sind in § 613 a BGB geregelt.
d) Insolvenzfreistellungen und Kündigungen
Im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens wird versucht, den Betrieb ganz oder teilweise im Rahmen einer übertragenden Sanierung auf einen Erwerber zu übertragen. Ziel ist es, so viele Arbeitsplätze wie möglich zu erhalten. Dies kann im Ergebnis zu einem Betriebs- bzw. Betriebsteilübergang führen. Die Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines rechtsgeschäftlichen Betriebsvorgangs sind in § 613 a BGB geregelt.